MIGRATION

Wir bringen Ihre Kandidaten zügig ans Ziel

 

Die Anerkennung der im Ausland erworbenen Abschlüsse ist von zentraler Bedeutung, da die Einrichtungen Fachkräfte und nicht nur Hilfskräfte einstellen möchten.

Bei einem Studium oder einer Ausbildung in einem Drittstaat außerhalb der EU erfolgt die Anerkennung nicht automatisch. Der Prozess der Prüfung der ausländischen Abschlüsse ist hierbei ein ernst zu nehmender Faktor und kann je nach Behörde und Bundesland entsprechend dauern: Die maximale Prüfungszeit sind vier Monate.

Voraussetzung dafür sind aber vollständig eingereichte Unterlagen. Wir stellen sicher, dass zur Prüfung wirklich alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden, um den Prozess nicht ungünstig zu verzögern. Wir sind mit den Anerkennungsbehörden in den verschiedenen Bundesländern im Kontakt und können Sie als Arbeitgeber entsprechend beraten und unterstützen.

 

 

Kenntnisprüfung

 

Häufig steht als Ergebnis einer Prüfung durch die jeweilige Landesbehörde die Teilnahme an einer Kenntnisprüfung (Externenprüfung) oder an einem Anpassungslehrgang.

Wir bieten einen Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung an und informieren Sie hierzu gerne:

Infoblatt (PDF, 1 MB) aufrufen

 

Betreuung von Anfang an

 

Der Prozess der Anerkennung ist für die Fachkräfte ein aufreibender Prozess, der mit viel Unsicherheit verbunden ist („Wird mein Abschluss anerkannt?“ „Kann ich in Deutschland als vollwertige Fachkraft arbeiten?“) Der psychologische Aspekt der formellen Anerkennung, der ja auch mit einer Wertschätzung der ausländischen Ausbildung, bzw des Studiums im Ausland verbunden ist, sollte nicht unterschätzt werden.

Gerade in der ersten Zeit in Deutschland werden die Weichen für ein gutes Ankommen und eine nachhaltige Integration in das deutsche Arbeits- und Privatleben gestellt. Aus Erfahrung wissen wir, dass viele Fragen auftauchen. Wir stellen deshalb sicher, dass jede Fachkraft einen persönlichen Ansprechpartner während des Prozesses der Anerkennung hat, der jederzeit für Rückfragen zur Verfügung steht.

 

 

Wir bieten den Arbeitgebern und somit auch den Fachkräften
folgende Dienstleistungen an

 

  • DieÜbersetzung und die Erläuterung des amtlichen Formulars (sowie die einfache Unterstützung beim Ausfüllen) zur Beantragung eines langfristigen Aufenthaltstitels, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt, inkl. Begleitung zur Ausländerbehörde. Für rechtliche Fragestellungen verweisen wir Sie gern an einen Anwalt für Ausländerrecht, mit dem wir kooperieren.
  • Die Unterstützung bei der Suche eines passenden Vorbereitungskurses zur Kenntnisstandprüfung oder eines Anpassungslehrgangs in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden und dem Arbeitgeber
  • Die Anmeldung zur Kenntnisprüfung oder zu einem Anpassungslehrgang
  • Einfache Hilfe bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für das Anerkennungsverfahren
  • Die Organisation der Übersetzung der für die Anerkennung erforderlichen Dokumente durch einen staatlich anerkannten Übersetzer sowie die Kosten für die Übersetzungen
  • Die psychologische Begleitung des gesamten Anerkennungsverfahrens der ausländischen Ausbildung inkl. persönliche Begleitung und das Dolmetschen bei allen Behördengängen
  • Während der Dauer des gesamten Anerkennungsverfahrens steht jeder Fachkraft ein persönlicher Consultant für sämtliche Rückfragen zur Verfügung